Ein Leitfaden der moralischen Disziplin: DAS INTERNE REGLEMENT DER NEUEN KADAMPA-TRADITION – INTERNATIONAL KADAMPA BUDDHIST UNION
Die NKT-IKBU
§1. Die Neue Kadampa-Tradition - Internationale Union des Kadampa-Buddhismus wird definiert als die Vereinigung von Zentren des Kadampa-Buddhismus, d. h. dem internationalen Verbund von Studien- und Meditationszentren, die der reinen Tradition des Mahayana-Buddhismus folgen, die von den buddhistischen Meditierenden und Gelehrten Atisha und Je Tsongkhapa stammt und im Westen durch den buddhistischen Lehrer und Begründer der Neuen Kadampa-Tradition - Internationalen Union des Kadampa-Buddhismus, den Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso, eingeführt wurde, die den drei Studienprogrammen der Neuen Kadampa-Tradition folgen und die vom hier ausgeführten Kodex der moralischen Disziplin, das Internes Reglement der Neuen Kadampa-Tradition - Internationalen Union des Kadampa-Buddhismus genannt wird, angeleitet werden.
§2. Der Name ‘Neue Kadampa-Tradition - Internationale Union des Kadampa-Buddhismus’ wird innerhalb dieses Dokumentes mit ‘the NKT-IKBU’; und der Titel Das Interne Reglement der Neuen Kadampa-Tradition - Internationalen Union des Kadampa-Buddhismus mit ‘Internes Reglement’ abgekürzt.
§3. Die Neue Kadampa-Tradition ist stets eine völlig unabhängige buddhistische Tradition und die NKT-IKBU hat keine politische Zugehörigkeit.
§4. Der Zweck des Internen Reglements ist, Richtlinien zu bieten, um
• die spirituelle Entwicklung aller Dharma-Zentren der NKT-IKBU von Generation zu Generation zu erhalten und zu verbessern,
• eine enge und sich gegenseitig unterstützende Beziehung zwischen allen Dharma-Zentren der NKT-IKBU zu erhalten,
• Streitigkeiten, die eventuell innerhalb eines Dharma-Zentrums der NKT-IKBU entstehen könnten, zu schlichten, und
• das Tagesgeschäft und die spirituelle Leitung der NKT-IKBU zu erleichtern.
§5. Keine Regelung des Internen Reglements darf im Widerspruch zur Satzung des gemeinnützigen Vereins der NKT-IKBU oder zur Satzung eines der Dharma-Zentren der NKT-IKBU stehen.
1. Mitgliedszentren der NKT-IKBU
1§1. Jedes einzelne Dharma-Zentrum der NKT-IKBU folgt stets der reinen Tradition des Mahayana-Buddhismus, die auf die buddhistischen Meditierenden und Gelehrten Atisha und Je Tsongkhapa zurückgeht und vom Ehrwürdigen buddhistischen Lehrer Geshe Kelsang Gyatso im Westen eingeführt wurde. Jedes einzelne Dharma-Zentrum der NKT-IKBU bleibt stets ein Mitgliedszentrum der NKT-IKBU und wird stets diesem Internen Reglement folgen und danach handeln.
1§2. Der Spirituelle Leiter eines jeden NKT-IKBU-Dharma-Zentrums ist stets der ordnungsgemäß gewählte Oberste Spirituelle Leiter der NKT-IKBU (‘der GSD’).
1§3. Die Satzung eines NKT-IKBU-Dharma-Zentrums enthält in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes wesentliche Regelungen zum Schutz, wie sie in einer Modell-Satzung für Dharma-Zentren enthalten sind, die vom Sekretär und Stellvertretenden Sekretär im Zentralbüro der NKT-IKBU aufbewahrt wird. Aufgrund der internationalen Funktion der NKT-IKBU Kadampa-Meditationzentren (‘KMCs’) und Haupt-Retreatzentren umfasst die Satzung
jedes KMCs und internationalen Retreatzentrums weitere besondere Vorschriften, wie sie wiederum in Modell-Satzungen für Dharma-Zentren enthalten sind, die vom Sekretär und Stellvertretenden Sekretär aufbewahrt werden.
1§4. Um alle NKT-IKBU-Dharma-Zentren unter dem Schirm einer rechtlichen Körperschaft zusammenfassen zu können, muss jedes NKT-IKBU-Dharma-Zentrum Mitglied des internationalen buddhistischen gemeinnützigen Vereins ‘Neue Kadampa-Tradition - Internationale Union des Kadampa-Buddhismus’ sein, der in Großbritannien unter der Firmen-Nummer [company number] 2758093 und der Vereinsregister-Nummer [charity number)] 1015054 registriert ist. Bei allgemeinen Versammlungen des gemeinnützigen Vereins wird jedes NKT-IKBU-Dharma-Zentrum durch seinen Zentrumslehrer vertreten.
NKT-IKBU-Dharma-Zentrum durch seinen Zentrumslehrer vertreten.
2. Der Ausbildungsrat der NKT-IKBU
2§1. Die NKT-IKBU hat stets einen Ausbildungsrat (‘der Ausbildungsrat’). Der Zweck des Ausbildungsrates besteht darin, allen NKT-IKBU-Dharma-Zentren allgemeine spirituelle Hilfe anzubieten und die Reinheit und Authentizität der Neuen Kadampa-Tradition sicherzustellen.
2§2. Die Mitglieder des Ausbildungsrates sind die Zentrumslehrer aller NKT-IKBU-Dharma-Zentren, mit Ausnahme des Manjushri KMCs, des Mutterzentrums der NKT-IKBU.
2§3. Insbesondere hat der Ausbildungsrat - ohne dass in irgendeiner Art und Weise die oben beschriebenen allgemeinen Aufgaben eingeschränkt werden - folgende Befugnisse:
• Er ist befugt, im Interesse des gemeinnützigen Vereins, neue NKT-IKBU-Dharma-Zentren dazu autorisieren, die drei NKT-Studienprogramme zu nutzen.
• Er ist befugt, den allgemeinen Standard der Prüfungen des Grundlagenprogramms sowie des Lehrerausbildungsprogramms aller NKT-IKBU-Dharma-Zentren zu überwachen und Zertifikate an Praktizierende, die sich als Lehrer des Kadampa-Buddhismus qualifiziert haben, zu vergeben.
• Er handelt als erster Schlichter bei Streitigkeiten, die NKT-IKBU-Dharma-Zentren und ihre spirituelle Reinheit betreffen und stellt sicher, dass die spirituelle Tradition der Neuen Kadampa-Tradition rein bleibt.
• Er handelt als Schlichter bei allen Streitigkeiten zwischen den NKT-IKBU-Dharma-Zentren.
• Er gewährleistet, dass alle NKT-IKBU-Dharma-Zentren in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement handeln.
• Er gewährleistet, dass der Oberste und Stellvertretende Spirituelle Leiter, die Nationalen Spirituellen Leiter und die Zentrumslehrer in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement handeln und keine Spaltung unter den Schülern verursachen.
3. Internationales Tempelprojekt der NKT-IKBU
3§1. Die NKT-IKBU führt ein ‘"Internationales Tempelprojekt’ (‘ITP’)ITP"), dessen allgemeines Ziel es ist, den buddhistischen Glauben der Neuen Kadampa-Tradition öffentlich bekannt zu machen und dessen besonderes Ziel es ist, die buddhistische Praxis durch Dienst an der Allgemeinheit zu veranschaulichen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die NKT-IKBU ständig die Entwicklung folgender Einrichtungen weltweit:
• örtlichen Zentren des Kadampa-Buddhismus
• KMCs;
• Internationale Tempel der Kadampa-Tradition
• Internationale Retreat-Zentren
• Tharpa-Verlage and
• Hotels Kadampa
4. Entwicklung und Management der NKT-IKBU
Haupt-Amtsträger
4§1. Die täglichen zentralen Verwaltungsaufgaben der NKT-IKBU werden von den fünf Haupt-Amtsträgern der NKT-IKBU ausgeführt, die zusammen im ‘NKT-IKBU Hauptbüro’ im Mutterzentrum der NKT-IKBU arbeiten. Diese Haupt-Amtsträger sind:
• Der Sekretär
• Der Stellvertretende Sekretär
• Der Leiter der NKT-IKBU-Tempel- und KMC-Entwicklung
• Der Stellvertretende Leiter der NKT-IKBU-Tempel- und KMC-Entwicklung
• Der Schatzmeister
4§2. Die Hauptverantwortlichkeiten der fünf Amtsträger sind:
• Ausführung täglicher Verwaltungsaufgaben der NKT-IKBU und
• Betonung und Förderung der finanziellen Entwicklung der NKT-IKBU
4§3. Zu jedem Monatsende organisiert der Sekretär ein Treffen, an dem diese Amtsträger zusammen mit dem GSD, dem Leiter von Tharpa Publications England und dem Buchhalter des gemeinnützigen Vereins teilnehmen sollen.
4§4. Der Zweck dieser Treffen ist:
• jedem Amtsträger, einschließlich des Leiters von Tharpa Publications und des Buchhalters, die Gelegenheit zu geben, einen Bericht ihrer Arbeit zu präsentieren, die er oder sie während des Monats getan hat
• zu diskutieren, wie man Verschwendung oder Missbrauch von Mittel der NKT-IKBU weltweit verhindert, und
• zu diskutieren, wie NKT-IKBU-Einkommen jeden Ursprungs verbessert werden kann
4§5. Jeder der fünf Hauptamtsträger muss die folgenden drei Qualifikationen besitzen:
• Er oder sie ist ein Schüler an einem NKT-IKBU -Dharma-Zentrum.
• Er oder sie ist geschickt darin, gute Beziehungen zur Allgemeinheit zu pflegen.
• Er oder sie schätzt die NKT-IKBU.
4§6. Den Empfehlungen des Vorstands des gemeinnützigen Vereins folgend, sind die Mitglieder des gemeinnützigen Verein auf einer Hauptversammlung verantwortlich für die Ernennung und Absetzung von Personen als fünf Hauptamtsträger. Die Amtszeit für jeden dieser fünf Ämter beträgt vier Jahre, aber am Ende einer Amtszeit kann jeder Amtsinhaber zur Wiederwahl stehen.
Sekretär und Stellvertreter
4§7. Der Sekretär und Stellvertretende Sekretär handelt als Vertreter der Mitglieder des Ausbildungsrates. Der Sekretär dient gleichzeitig auch als der Unternehmens-Sekretär des gemeinnützigen Vereins.
4§8. In ihrer Eigenschaft als Vertreter der Mitglieder des Ausbildungsrates handeln der Sekretär und der Stellvertretende Sekretär im Namen dieser Mitglieder in ihrer täglichen Leitung des Ausbildungsrates. In dieser Eigenschaft sind ihre Hauptaufgaben,
• die Entwicklung der Ausbildungsprogramme der NKT-IKBU-Dharma-Zentren zu fördern.
• Verantwortung für rechtliche Belange im Namen des Ausbildungsrates zu tragen.
• Unterstützung bei der Erarbeitung von Satzungen für neue NKT-IKBU-Dharma-Zentren anzubieten und im Besonderen zusammen mit dem Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung an der Erarbeitung und Fertigstellung von Satzungen für neue KMCs, internationale Retreat-Zentren und Hotels Kadampa zu arbeiten.
• zu gewährleisten, dass die NKT-IKBU-Dharma-Zentren nicht gegen ihre Satzungen verstoßen.
• zu gewährleisten, dass die NKT-IKBU-Dharma-Zentren und die Praktizierenden nicht gegen dieses Interne Reglement verstoßen.
• die Lösung jedes etwaigen rechtlichen Problems in Verbindung mit den NKT-IKBU-Dharma-Zentren zu gewährleisten.
Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung und Stellvertreter
4§9. Die Hauptverantwortlichkeiten des Leiters der Tempel- und KMC-Entwicklung sind:
• Die finanzielle, materielle und administrative Entwicklung aller KMCs, internationaler Tempel des Kadampa-Buddhismus, internationaler Retreatzentren, Tharpa-Verlagen und Hotels Kadampa weltweit zu überblicken und zu managen, sowie
Tharpa-Verlagen und Hotels Kadampa weltweit zu überblicken und zu managen, sowie
•die finanzielle Entwicklung von Konten des Internationalen
Tempelprojekts der NKT-IKBU weltweit zu betonen und überwachen
Er oder sie sollte dem Finanz-Komitee wesentliche Angelegenheiten bei Treffen berichten.
4§10. Jede wichtige tägliche finanzielle Entscheidung bezüglich KMCs, internationalen Retreatzentren, Tharpa-Verlagen und Hotels Kadampa weltweit sollte mittels Diskussion mit dem Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung gefällt werden.
4§11. Jede wichtige tägliche finanzielle Entscheidung bezüglich der täglichen Aktivität des Leiters der Tempel- und KMC-Entwicklung sollte mittels Diskussion mit dem GSD gefällt werden.
4§12. Der Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung ist auch weltweit verantwortlich für die Auswahl (und wenn nötig, Absetzung) von Leuten in ihrer Funktion als:
• Verwaltungsdirektor eines jeden KMC, mit Ausnahme des Manjushri KMC
• Verwaltungsdirektor eines jeden internationalen Retreat-Zentrums
•Leiter einer jeden Tharpa-Verlagsabteilung, einschließlich England
• Geschäftsführer eines jeden Hotel Kadampa
4§13. Der Stellvertretende Leiter der Tempel- und KMCEntwicklung fungiert gleichzeitig auch als Verwaltungsdirektor des Manjushri KMC.
Finanz-Komitee
4§14. Das finanzielle Tagesgeschäft der NKT-IKBU wird von den fünf Haupt-Amtsträgern des gemeinnützigen Vereins geführt. Wichtige finanzielle Entscheidungen werden vom Vorstand des gemeinnützigen Vereins in Absprache mit dem NKT-IKBUFinanz-Komitee getroffen.
4§15. Das Finanz-Komitee setzt sich aus dem Vorstand des gemeinnützigen Vereins und den fünf Haupt-Amtsträgern zusammen.
4§16. Das Finanz-Komitee hat die Verantwortung,
• sorgfältig zu prüfen und darüber zu informieren, wie die Finanzen der NKT-IKBU und aller ihrer Zweige (einschließlich aller KMCs, internationalen Tempel des Kadampa-Buddhismus, internationalen Retreat-Zentren, Tharpa-Verlage, Hotels Kadampa usw.) weltweit am besten gefördert und geschützt werden können, und
• weltweit neue KMCs, internationale Tempel des Kadampa-Buddhismus, internationale Retreat-Zentren, Tharpa-Verlage und Hotels Kadampa zu gründen.
4§17. Alle sechs Monate organisiert der Sekretär eine eigene Versammlung für alle Mitglieder des NKT-IKBU-Finanz-Komitees. Der Zweck dieser Versammlung ist,
• zu erörtern, wie die Finanzsituation der NKT-IKBU (einschließlich aller KMCs, internationalen Tempel des Kadampa-Buddhismus, internationalen Retreat-Zentren, Tharpa-Verlage, Hotels Kadampa usw.) weltweit verbessert werden kann;
• zu erörtern, wie Verschwendung oder Missbrauch der NKT-IKBU-Geldmittel weltweit verhindert werden kann;
• die Entwicklung der KMCs, internationalen Tempel des Kadampa-Buddhismus, internationalen Retreat-Zentren, Tharpa-Verlage und Hotels Kadampa weltweit zu erörtern.
4§18. Der Oberste Spirituelle Leiter ist verantwortlich für die Überwachung, wie Mittel der NKT-IKBU im Allgemeinen verwendet werden. Er sollte dem Finanz-Komitee die wesentlichen Ergebnisse auf Treffen berichten.
5. Oberster und Stellvertretender Spiritueller Leiter
5§1. Die NKT-IKBU hat stets einen Obersten Spirituellen Leiter (‘GSD’[General Spiritual Director]) und einen Stellvertretenden Spirituellen Leiter (‘DSD’[Deputy Spiritual Director]), die beide den Titel ‘Gen-la’ tragen.
5§2. Der GSD gilt als Repräsentant des Begründers der NKT-IKBU, des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso.
5§3. Der GSD ist während seiner Amtszeit der Zentrumslehrer des Mutterzentrums der NKT-IKBU. Diese Regelung 5§3 tritt am 1. August 2009 in Kraft.
5§4. Der GSD und der DSD sind beide von Amts wegen Vorstände des gemeinnützigen Vereins.
5§5. Die hauptsächliche Verantwortung des GSD besteht darin,
• sowohl Einzelne und als auch die Allgemeinheit auf die reinen spirituellen Pfade der Neuen Kadampa-Tradition zu führen;
• NKT-Lehrer und -Schüler davor zu bewahren, gegen dieses Interne Reglement zu verstoßen;
• die spirituelle Entwicklung aller NKT-IKBU-Dharma-Zentren weltweit zu beaufsichtigen und zu fördern;
• im Namen der NKT-IKBU neue NKT-IKBU-Dharma-Zentren zu gründen und ihnen einen Namen und Befugnisse zu geben;
• die Zentrumslehrer aller NKT-IKBU Dharma-Zentren im Namen der NKT-IKBU einzusetzen;
• jedes Jahr während des Sommerfestivals in Großbritannien allen Mitgliedern des Ausbildungsrates im Mutterzentrum der NKT-IKBU einen zusammengefassten Bericht seiner Aktivitäten zu geben;
5§6. Da nur der GSD und der DSD befugt sind, innerhalb der NKT-IKBU Ordination zu gewähren, müssen beide stets selbst ordiniert sein.
5§7. Der GSD und DSD teilen sich die Verantwortlichkeiten wie folgt:
• Unterweisungen und Ermächtigungen bei Festivals.. Diese sollten in sich wiederholendem Wechsel in folgendem Vierjahresturnus gegeben werden:
FESTIVAL | FESTIVAL-LEHRER | |||
1. JAHR | 2. JAHR | 3. JAHR | 4. JAHR | |
NKT-IKBU Internationale Frühlingsfestivals in England | GSD | DSD | GSD | DSD |
NKT-IKBU Internationale Frühlingsfestivals in England (jeder SD leitet eine Woche) | GSD & DSD | GSD & GSD i.R. (Heruka & Vajrayogini) | GSD & DSD | GSD i.R. & DSD |
NKT-IKBU Internationale Festivals außerhalb England | DSD | GSD | DSD | GSD (Heruka & Vajrayogini) |
Nationale Festivals außerhalb Englands | GSD | DSD | GSD | DSD |
• Ermächtigungen von Heruka und Vajrayogini. Diese sollten alle zwei Jahre einmal an einem der Internationalen Festivals der NKT-IKBU wie oben aufgeführt gewährt werden.
• Ordinationszeremonien. NKT-IKBU-Ordinationsgelübde werden ein Jahr vom GSD und dann im folgenden Jahr vom DSD gewährt. Dieser Zyklus sollte fortlaufend beibehalten werden.
• Internationales Lehrerausbildungsprogramm (ITTP). Dieses sollte gemäß Regelung 8§7 unten abwechselnd von GSD und DSD unterrichtet werden.
Die Regelung 5§7 tritt am 1. August 2009 in Kraft. Ihr Haupt-Zweck ist es, dem DSD die Gelegenheit zu geben, öffentlich Beziehungen auf der ganzen Welt herzustellen. Dies wird die Funktion des zukünftigen GSD wirksam machen.
5§8. Die Amtszeit des GSD beträgt 4 Jahre. Am Ende seiner Amtszeit kann eine Person, die als GSD dient, nicht unmittelbar zur Wiederwahl stehen. Die Amtszeit des DSD beträgt vier Jahre.
5§9. Am Ende seiner Amtszeit kehrt ein ausgeschiedener GSD normalerweise an sein oder ihr früheres Dharma-Zentrum zurück, um dort einmal mehr als Zentrumslehrer zu dienen. Der geeignetste ausgeschiedene GSD kann durch Mehrheitsbeschluss der Vereinsmitglieder eingeladen werden, auf den Internationalen Sommerfestivals in England Unterweisungen und/oder Ermächtigungen zu geben, entsprechend dem in Regelung 5§7 dargelegten Schema.
5§10. Falls das Amt des GSD unter normalen Umständen frei wird, wird amtsinhabende DSD automatisch der neue GSD und gibt das Amt des DSD auf.
5§11. Regelung 5§10 oben ergänzend: Falls das Amt des GSD frei wird, weil ein GSD unter außergewöhnlichen Umständen, wie sie in Regelung 7§1 unten beschrieben sind, abgesetzt wird, dann wird einer neuer GSD, wie in der gleichen Regelung 7§1 beschrieben, ernannt.
5§12. Falls das Amt des DSD frei wird, dann wird unter normalen Umständen den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins ein neuer DSD vom verbliebenen Leiter, Vorstand und den Haupt-Amtsträgern des gemeinnützigen Vereins vorgeschlagen. Wenn die Mitglieder mit diesem Vorschlag glücklich sind und verstehen, dass der Kandidat
• ein Nationaler Spiritueller Leiter der NKT-IKBU eines Landes ist;
• qualifiziert ist, Sutra und Tantra zu unterrichten;
• geschickt darin ist, Harmonie und gute Kommunikation innerhalb der NKT-IKBU zu pflegen und fördern sowie gute Beziehungen zur Allgemeinheit zu pflegen;
• öffentlich respektiert wird
• und die NKT-IKBU wertschätzt,
dann sollte er durch Mehrheitsbeschluss der Vereins-Mitglieder gewählt werden.
5§13. Falls es in Ergänzung von Regelung 5§12 oben (a) entweder für den verbliebenen Leiter, Vorstand und die Haupt-Amtsträger schwierig sein sollte, einen qualifizierten Nationalen Spirituellen Leiter zu finden, um ihn als neuen DSD zu empfehlen, oder falls (b) das Amt des DSD frei wird, weil der DSD von seinem Amt unter außergewöhnlichen Umständen, wie sie in Regelung 7§2 unten beschrieben sind, abgesetzt wird, dann wird ein neuer DSD, wie in Regelung 7§2 beschrieben, ernnant.
5§14. Der DSD bleibt solange Zentrumslehrer und Nationaler Spiritueller Leiter, bis er das Amt des GSD übernimmt.
5§15. Die Wahlen für die Ämter des GSD und des DSD werden vom Sekretär organisiert.
6. Nationale Spiritueller Leiter
6§1. Unter Berücksichtigung des gemeinsamen Vorschlags des GSD und DSD wählen die Zentrumslehrer eines Landes im Namen ihrer Zentren aus ihren Reihen einen Spirituellen Leiter für ihr Land. Dieser wird ‘NKT-IKBU Nationaler Spiritueller Leiter’ (‘NSD’) für das jeweilige Land genannt und ist der spirituelle Repräsentant der NKT-IKBU in diesem Land.
6§2. Die Hauptverantwortlichkeiten jedes Nationalen Spirituellen Leiters bestehen darin, unter der Leitung des GSD,
• im jeweiligen Land sowohl Einzelne und als auch die Allgemeinheit auf die reinen spirituellen Pfade der Neuen Kadampa-Tradition zu führen, indem er öffentliche Unterweisungen wie z. B. Dharmafeiern gibt.
• die spirituelle Entwicklung aller NKT-IKBU-Dharma-Zentren im jeweiligen Land zu beaufsichtigen und zu fördern und dazu auch einzelne NKT-IKBU-Dharma-Zentren zu besuchen.
• NKT-Lehrer, Zentrumsverantwortliche, Dharma-Zentren und Schüler im jeweiligen Land davor zu bewahren, gegen dieses Interne Reglement zu verstoßen.
• rechtzeitig zum Sommerfestival in Großbritannien einen Jahresbericht an den GSD und den Sekretär zu senden.
6§3. Auf Anweisung des GSD hin darf ein NSD auch die Ermächtigungen von Heruka und Vajrayogini in seinem Land gewähren.
6§4. Die Amtszeit des NSD beträgt 4 Jahre. Jeder NSD kann jedoch am Ende seiner Amtszeit wiedergewählt werden. Der Sekretär organisiert die Wahlen, die alle vier Jahre im Mutterzentrum der NKT-IKBU abgehalten werden.
7. Absetzung eines Obersten, Stellvertretenden oder Nationalen Spirituellen Leiters
7§1. Wenn ein GSD:
• ein schlechtes Vorbild ist, indem er zum Beispiel seine Ordinationsgelübde bricht, oder
• vorsätzlich gegen dieses Interne Reglement verstößt oder
• kein Interesse zeigt, an der Entwicklung der NKT-IKBU zu arbeiten, oder or
• den Verfall der NKT-IKBU bewirkt (indem er beispielsweise anderen spirituellen Traditionen folgt),
dann können die zwei gewählten Vorstandsmitglieder und die fünf Haupt-Amtsträger des gemeinnützigen Vereins durch einstimmige Übereinkunft den Mitgliedern des gemeinnützigen Vereins empfehlen, den GSD abzusetzen. Die Mitglieder haben dann die Befugnis, den GSD durch Mehrheitsbeschluss abzusetzen und den qualifiziertesten ausgeschiedenen GSD auszusuchen und wiederzuwählen, um die Vakanz zu füllen.
7§2. Die gleiche Regelung gilt für den DSD, außer dass die entsprechende Empfehlung durch einstimmige Übereinkunft des GSD und der zwei gewählten Vorstandsmitglieder und der fünf Haupt-Amtsträger des gemeinnützigen Vereins den Mitgliedern vorgeschlagen wird.
7§3. Sollten die Amtsträger oder Mitglieder des gemeinnützigen Vereins diese Regelungen 7§1 und 7§2 ignorieren, insbesondere dann, wenn sie wissen, dass der Oberste oder der Stellvertretende Spirituelle Leiter eine der oben genannten unangemessenen Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat, wird öffentlich bekannt werden, dass die NKT-IKBU spirituell unrein ist. Um die NKT-IKBU daher vor einer solchen Unreinheit zu schützen, müssen die Amtsträger und Mitglieder des gemeinnützigen Vereins sich bemühen, diese beiden Regelungen einzuhalten.
7§4. Wenn ein Nationaler Spiritueller Leiter
• ein schlechtes Vorbild ist (unabhängig ob er Laie oder ordiniert ist), indem er zum Beispiel sein Pratimoksha-Gelübde bricht, oder
• vorsätzlich gegen dieses Interne Reglement verstößt oder
• kein Interesse zeigt, für die Entwicklung der NKT-IKBU zu arbeiten, oder
• den Verfall der NKT-IKBU bewirkt (indem er beispielsweise anderen spirituellen Traditionen folgt),
dann haben der GSD und DSD gemeinsam die Befugnis, ihn zu entlassen.
8. Zentrumslehrer
8§1. Die Zentrumslehrer aller NKT-IKBU-Dharma-Zentren werden vom GSD eingesetzt. Der GSD wählt neue Zentrumslehrer nur aus denjenigen Praktizierenden aus, die qualifiziert sind, Kadampa-Buddhismus zu lehren, die das NKT-Lehrerausbildungsprogramm abgeschlossen haben oder daran teilnehmen, die der Neuen Kadampa-Tradition in reiner Weise folgen und eine gute moralische Disziplin besitzen. Der Zentrumslehrer hat die Funktion, die Schüler seines Zentrums auf die reinen spirituelle Pfade der Neuen Kadampa-Tradition zu führen.
8§2. Der GSD ist verantwortlich für die Absetzung eines Zentrumslehrer der NKT-IKBU.
8§3. Zu den Verpflichtungen des Zentrumslehrers zählt,
• stets eine reine moralische Disziplin und ein gutes Verhalten an den Tag zu legen,
• Wertschätzung und Fürsorge für sein Dharma-Zentrum zu zeigen,
• nur Inhalte zu unterrichten, die Bestandteil der drei NKT-Studienprogramme sind,
• einen Jahresbericht über die Entwicklung seines Zentrums an den GSD und den Sekretär zu senden,
• andere spirituelle Traditionen zu respektieren und nach guten Beziehungen zu ihnen zu streben. Der Zentrumslehrer darf jedoch seine Unterweisungen und spirituellen Übungen mit denjenigen anderer spiritueller Traditionen nicht vermischen,
• in Übereinstimmung mit diesem Internen Reglement zu handeln,
• sich zu bemühen, bis zu seinem erfolgreichen Abschluss am jährlichen Internationalen Lehrerausbildungsprogramm (ITTP) am Mutterzentrum der NKT-IKBU teilzunehmen,
• als Vertretungsbefugter seines Zentrums auf allen Mitgliederversammlungen des gemeinnützigen Vereins zu agieren (oder Einzelmitglied des gemeinnützigen Vereins zu sein, falls sein Zentrum noch nicht als Verein eingetragen ist), und
• Mitglied des Ausbildungsrates zu sein und an dessen Versammlungen und Entscheidungen zu partizipieren.
8§4. Der Zentrumslehrer ist für die Ein- und Absetzung anderer Lehrer an seinem Zentrum, in Zweigstellen usw. sowie für die Ein- und Absetzung des Ausbildungsprogramm-Koordinators (‘EPC’[Educational Programme Coordinator]) at his or her Centre.
8§5. Da der EPC des Mutterzentrums der NKT-IKBU auch als Sekretär des amtierenden GSD fungiert, sind der GSD und die fünf Haupt-Amtsträger gemeinsam für seine Ein- oder Absetzung verantwortlich. Diese Regelung 8§5 tritt ab 1. August 2009 in Kraft.
8§6. Ordinierte NKT-IKBU-Zentrumslehrer, die länger als 4 Jahre erfolgreich unterrichtet haben, dürfen den Titel ‘Gen’ tragen. Nicht ordinierte NKT-IKBU-Zentrumslehrer, die länger als 4 Jahre erfolgreich unterrichtet haben, dürfen den Titel ‘Kadam’ tragen. Diese Lehrer erhalten Zertifikate, in denen bestätigt wird, dass sie qualifizierte Lehrer des Kadampa-Buddhismus sind.
8§7. Das Internationale Lehrerausbildungsprogramm (ITTP) für NKT-IKBU-Zentrumslehrer umfasst sieben Studientexte, die in wiederholtem Wechsel nach folgendem sechszehnjährigem Studienplan unterrichtet werden sollen:
STUDIENTEXT | STUDIEN DAUER | LEHRER |
Freudvoller Weg | 3 Jahre | GSD |
Den Geist verstehen | 2 Jahre | DSD |
Tantrische Ebenen und Pfade | 2 Jahre | GSD |
Mahamudra-Tantra | 2 Jahre | DSD |
Große Schatzkammer der Verdienste | 2 Jahre | GSD |
Leitfaden für die Lebensweise eines Bodhisattvas | 2 Jahre | DSD |
Ozean von Nektar | 3 Jahre | GSD |
Wenn ein Zentrumslehrer am Unterricht teilgenommen und die Prüfungen über jeden Text bestanden hat, wird er als erfolgreicher Absolvent des Programms betrachtet und erhält ein entsprechendes Zertifikat. Diese Regelung tritt ab 1. August 2009 in Kraft.
9. Books
9§1. Um zu verhindern, dass Verwirrung und Uneinigkeit unter den NKT-Schülern entsteht, dürfen weder NKT-IKBU Lehrer noch Spirituelle Leiter Bücher oder andere Texte schreiben, die Elemente anderer Traditionen enthalten, die von der Neuen Kadampa-Tradition abweichen oder in irgendeiner Weise den NKT-Dharma-Büchern widersprechen.
9§2. Nach dem Tod des Autors dürfen der Sinn oder die Darstellung des Inhalts der in den drei Studienprogrammen der NKT verwendeten Dharma-Bücher (unabhängig von ihrer Erscheinungsform) nur dann verändert werden, wenn es triftige Gründe dafür gibt, die vom GSD und der Mehrheit der Mitglieder des Ausbildungsrates gebilligt wurden.
9§3. Selbiges gilt für alle NKT-Sadhanas.
10. Entzug von Befugnissen
10§1. Wenn sich ein gegenwärtiger oder früherer Dharmalehrer der NKT-IKBU von der NKT-IKBU trennt und eine spirituell unabhängige Organisation gründet oder einer anderen spirituellen Tradition folgt, dann kann er nicht länger die Überlieferungslinie und spirituelle Tradition der Neuen Kadampa-Tradition halten. Insbesondere darf er oder sie
• keines der drei Studienprogramme Allgemeines Programm, Grundlagenprogramm, oder Lehrerausbildungsprogramm) mehr lehren, die mit der NKT-Tradition verbunden sind;
• den von der NKT-Tradition erhaltenen, spirituellen Namen , wie beispielsweise seinen Ordinationsnamen, sowie besondere Titel wie "Gen-la", "Gen" oder "Kadam" nicht mehr benutzen.
• keine Ordinationsgelübde mehr gewähren, die mit der NKT-Tradition verbunden sind; and
• den von der NKT-Tradition erhaltenen, spirituellen Namen , wie beispielsweise seinen Ordinationsnamen, sowie besondere Titel wie ‘Gen-la’, ‘Gen’ oder ‘Kadam’ nicht mehr benutzen.
10§2. Jeder einzelne Zentrumslehrer der NKT-IKBU sollte ein Dokument unterzeichnen, indem er erklärt, dass er mit Regelung 10§1 oben einverstanden ist, und diese Erklärung sollte von einem Zeugen gegengezeichnet werden.
11. Mitglieder der Dharma-Zentren der NKT-IKBU
11§1. In den NKT-IKBU-Dharma-Zentren ist es keinem Schüler oder Lehrer erlaubt, illegale Drogen oder Alkohol zu konsumieren, Tabak zu rauchen oder andere störende Handlungen auszuführen, die zu Disharmonie führen oder dem Vertrauen der Menschen schaden können. In den Dharma-Zentren darf stets nur vegetarisches Essen angeboten werden.
11§2. Wenn ein Ordinierter seine Ordinationsgelübde bricht, dann kann er für mindestens ein Jahr nicht in einem Dharma-Zentrum der NKT-IKBU leben. Nach einem Jahr kann er unter gewissen Bedingungen wieder in einem Dharma-Zentrum leben, kann aber keinen Dharma unterrichten oder am Lehrer-Ausbildungsprogramm der NKT teilnehmen, auch dann nicht, wenn er oder sie zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Mal Ordination empfängt. Während der einjährigen Probezeit kann er oder sie nicht an einem der drei täglichen Studienprogramme teilnehmen, kann jedoch - im Ermessen der Zentrumsleitung und -lehrers - gelegentlich am Zentrumsunterricht als Besucher teilnehmen. Er oder sie kann an den Festivals und Dharmafeiern der NKT-IKBU teilnehmen.
11§3. Praktizierende des Kadampa-Buddhismus dürfen keine Abbildungen Buddhas (wie zum Beispiel Statuen, Poster oder Karten), Stupas, Dharma-Bücher, Broschüren oder Ton- oder Bildaufnahmen auf eigene Rechnung oder für ihren persönlichen Gewinn verkaufen, da dies schweres negatives Karma ist.
11§4. Ton- oder Bildaufnahmen von Unterweisungen, geleiteten Meditationen oder Gesängen von NKT-Lehrern und -Schülern dürfen nur von den Tharpa-Verlagen mit der Zustimmung des GSD und des Ausbildungsrates produziert und (innerhalb oder außerhalb der NKT-Dharma-Zentren) öffentlich verkauft werden.
11§5. Diese Regelung gilt auch für Unterweisungen etc., die auf Websites oder im Internet präsentiert werden, und für Musikaufnahmen von NKT-Pujas und Puja-Melodien.
11§6. Diese Regelung gilt nicht für Tonaufnahmen, die für das AP-, GP und LAP- Fernstudium genutzt werden. Schülern, die bei den aufgenommenen Unterweisungen und Meditationen anwesend waren, können diese Tonaufnahmen zur Verfügung gestellt werden.
11§7. Für die Regelung bezüglich der Aufnahmen gibt es folgende drei Hauptgründe:
• Es soll die Gefahr vermieden werden, dass Dharma in der Zukunft für Geschäftszwecke verwendet wird
• Es soll die Gefahr vermieden werden, dass solche Aufnahmen die Hauptstudienprogramme stören
• Es soll die Schwierigkeit vermieden werden, die Akuratheit des Inhalts der Aufnahmen zu überwachen.
11§8. Auf diese Weise bleiben die NKT-IKBU-Dharma-Zentren stets reine Gemeinschaften, die in Frieden und Harmonie bestehen.
12. Entwicklung der NKT-IKBU-Dharma-Zentren
12§1. Jedes einzelnes NKT-IKBU Dharma-Zentrum betont seine Entwicklung folgendermaßen:
• Die Anzahl der Schüler erhöhen, indem man sich liebevoll um Menschen kümmert und gute Werbung macht.
• Die Qualifikationen der Dharma-Schüler zu verbessern, damit sie qualifizierte Dharma-Praktizierende und Lehrer werden.
• Das Zentrum als reine, friedvolle und harmonische Gemeinschaft zu erhalten.
• Die Anzahl der Zweigstellen des Zentrums erhöhen.
• Schrittweise die Zweigstellen in unabhängige NKT-IKBU-Dharma-Zentren umzuwandeln, die ihren eigenen gemeinnützigen und finanziellen Status und ihren eigenen Zentrumslehrer haben.
12§2. Um dafür zu sorgen, dass die Reinheit der Neuen Kadampa-Tradition gewahrt bleibt, fungieren im Namen der Mitglieder des Ausbildungsrates der Sekretär und der Stellvertretende Sekretär als ‘moralische Disziplinmeister.’
12§3. Als moralische Disziplinmeister konzentrieren sich der Sekretär und Stellvertretende Sekretär auf die folgenden drei Schritte:
(a) jedes vorgefallenen Bruchs der moralischen Disziplin oder dieses Internen Reglements gewahr zu werden, hauptsächlich bezüglich (i) Dharma-Zentren, (ii) ordinierter Sangha, (iii) Zentrumslehrer und (iv) Praktizierender, die in einem Dharma-Zentrum der NKT-IKBU leben. Zu diesem Zwecke erhalten der Sekretär und Stellvertretende Sekretär vom GSD, DSD und NSD Information. Dann, wenn ein derartiges Problem erkannt wird:
(b) das Dharma-Zentrum oder einzelne zu bitten und zu ermutigen, ihr unangemessenes Verhalten zu stoppen. Falls sie sich nicht einverstanden erklären, ihr Verhalten entsprechend zu ändern:
(c) das Problem den Leitern der NKT-IKBU-Vereins berichten und dann eine praktische Lösung umsetzen, die die Leiter für notwendig erachten.
13. Versammlungen
13§1. Die Zentrumslehrer und Verwaltungsdirektoren aller NKT-IKBU-Dharma-Zentrum tun ihr Möglichstes, um sich jedes Jahr während des Sommerfestivals am Mutterzentrum der NKT-IKBU in Großbritannien zu treffen. Gründe für ein Fernbleiben sind dem GSD oder dem Sekretär mitzuteilen.
13§2. Der Sekretär organisiert separate Versammlungen für
• die Mitglieder des Ausbildungsrates
• die Obersten, Stellvertretenden und Nationalen Spirituellen Leiter
• die Verwaltungsdirektoren der NKT-IKBU-Dharma-Zentren.
Der Sekretär nimmt an diesen Versammlungen ebenfalls teil.
13§3. Der Zweck und die Funktion dieser Versammlungen besteht darin,
• Die Entwicklung des Kadampa-Buddhismus weltweit zu fördern.
• Hindernisse für die Entwicklung des Kadampa-Buddhismus zu beseitigen.
Im Anschluss an diese Versammlungen gibt der Sekretär alle Empfehlungen, die die Finanzen oder Verwaltung der NKT-IKBU betreffen, an alle Mitglieder des Finanz-Komitees weiter.
13§4. Im Namen des Vorstands und rechtzeitig vor diesen Versammlungen hat der Sekretär an alle Mitglieder des Ausbildungsrates sowie an alle Mitglieder des NKT-IKBU-Finanz-Komitees einen jährlichen Finanz- und Fortschrittsbericht über die Entwicklung der NKT-IKBU zu schicken.
14. Festivals und Dharma-Feiern
14§1. NKT-IKBU-Festivals und Dharmafeiern können in jedem Land organisiert werden. Festivals werden vom GSD oder DSD, wie in Regelung 5§7 dargelegt, unterrichtet, und Dharmafeiern vom NSD des jeweiligen Landes, in dem die Feier stattfindet.
14§2. Die Internationalen Festivals der NKT-IKBU, die in Großbritannien stattfinden, werden vom ‘UK Festival Committee’. organisiert und geleitet. Die Internationalen Festivals der NKT-IKBU, die in anderen Ländern stattfinden, werden vom Leiter für die Tempel- und KMC-Entwicklung gemeinsam mit dem Mutterzentrum des Landes und den Zentrumslehrern des Landes, in dem das Festival stattfindet, organisiert und geleitet.
14§3. Das Organisations-Komitee für nationale Festivals und Dharma-Feiern der NKT-IKBU, die außerhalb Englands stattfinden, sollte aus dem Verwaltungsdirektor und Schatzmeister eines rechtlich eingetragenen KMC des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, dem Verwaltungsdirektor des gastgebenden Zentrums und dem Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung der NKT-IKBU zusammengesetzt sein.
14§4. Das Organisation-Komitee für nationale Festivals und Dharma-Feiern der NKT-IKBU, die in England stattfinden, sollte aus dem Verwaltungsdirektor und Schatzmeister des Manjushri KMC, dem Verwaltungsdirektor des gastgebenden Zentrums und dem Sekretär der NKT-IKBU zusammengesetzt sein.
14§5. Im Anschluss an jeder Internationale Festival in England, senden der Schatzmeister und Sekretär des gemeinnützigen Vereins zügig einen essenziellen Abschlussbericht an das Finanz-Komitee.
14§6. Im Anschluss an alle anderen Festivals und Dharmafeiern in einem Land, sendet der Verwaltungsdirektor des gastgebenden Zentrums zügig einen essenziellen Abschlussbericht an den GSD, den Sekretär, den Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung und den Schatzmeister.
14§7. Der Erlös aus allen Festivals und Dharmafeiern darf nur für das Internationale Tempelprojekt der NKT-IKBU verwendet werden. Ausgenommen sind Erlöse aus den jährlichen Internationalen Festivals, die in England stattfinden, die, wenn es tatsächlich erforderlich ist, auch für den Betrieb der NKT-IKBU verwendet werden darf.
14§8. Weil alle Gelder, die durch die Festivals und Dharmafeiern der NKT-IKBU eingenommen werden, öffentliche Gelder sind und nur für die Entwicklung der Internationalen Tempelprojekte der NKT-IKBU bestimmt sind, dürfen sie nicht für Geschenke an Einzelne, auch nicht an die Festivallehrer oder Lehrer der Dharmafeiern, verwendet werden.
15. Das Ausbildungsprogramm
15§1. Das Ausbildungsprogramm aller NKT-IKBU-Dharma- Zentren besteht ausschließlich aus den drei Studienprogrammen der Neuen Kadampa-Tradition: dem Allgemeinen Programm, dem Grundlagenprogramm, und dem Lehrerausbildungsprogramm.
15§2. Diese Programme bilden das eigentliche Herzstück der NKT-IKBU. Durch sie unterscheidet sich die Neue Kadampa-Tradition von anderen Traditionen.
15§3. Das Allgemeine Programm (AP) Zweck des Allgemeinen Programms ist es, in die grundlegende buddhistische Sicht und Meditation sowie in das grundlegende buddhistische Handeln und verschiedene andere Lehren und Übungen einzuführen, all dies innerhalb der buddhistischen Tradition des Mahayana-Buddhismus von Atisha und Je Tsongkhapa, die dem Praktizierenden helfen, sein Wissen und seine Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen. Das Programm beruht auf den Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso.
15§4. Das Grundlagenprogramm (GP) Zweck des Grundlagenprogramms ist eine systematische Darlegung bestimmter Themen des Mahayana-Buddhismus, um es den Praktizierenden zu ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen. Das Programm umfasst die folgenden fünf Themen, die auf Buddhas Sutra-Unterweisungen und den entsprechenden Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso beruhen:
• Die Stufen des Pfades zur Erleuchtung, anhand des Kommentars Freudvoller Weg;
• Geistesschulung, anhand der Kommentare Allumfassendes Mitgefühl und Acht Schritte zum Glück;
• Herzsutra, anhand des Kommentars Herz der Weisheit;
• Leitfaden für die Lebensweise eines Bodhisattvas, anhand des KommentarsSinnvoll zu betrachten; and
• Geistesarten, anhand des Kommentars Den Geist verstehen.
15§5. Das Lehrerausbildungsprogramm (LAP) Zweck des Lehrerausbildungsprogramms ist eine ausführlichere Darlegung bestimmter Themen des Mahayana-Buddhismus, um es den Praktizierenden zu ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrung in Bezug auf den Buddhismus zu vertiefen und sich als qualifizierte Lehrer der Neuen Kadampa-Tradition auszubilden. Das Programm umfasst die folgenden zwölf Themen, die auf den Sutra- und Tantra-Unterweisungen Buddhas und den entsprechenden Kommentaren des Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso beruhen:
• The Stages of the Path to Enlightenment,based on the commentary Joyful Path of Good Fortune;
• Die Stufen des Pfades zur Erleuchtung, anhand des Kommentars Freudvoller Weg;
• Geistesschulung, anhand der Kommentare Allumfassendes Mitgefühl und Acht Schritte zum Glück;
• Herzsutra, anhand des Kommentars Herz der Weisheit;
• Leitfaden für die Lebensweise eines Bodhisattvas, anhand des KommentarsSinnvoll zu betrachten; and
• Geistesarten, anhand des Kommentars Den Geist verstehen
• Leitfaden zum Mittleren Weg, anhand des Kommentars Ozean von Nektar;
• Vajrayana-Mahamudra, anhand des Kommentars Das Klare Licht der Glückseligkeit;
• Moralische Disziplin eines Bodhisattvas, anhand des Kommentars Das Bodhisattva-Gelübde;
• Darbringung an den Spirituellen Meister, anhand der Kommentare Große Schatzkammer der Verdienste und Mahamudra-Tantra;
• Vajrayogini-Tantra, anhand des Kommentars Führer ins Dakiniland;
• Ebenen und Pfade des Geheimen Mantras, anhand des Kommentars, based on the commentary Tantrische Ebenen und Pfade
• Die Praxis des Heruka-Körper-Mandalas, anhand des Kommentars Essenz des Vajrayana.
15§6. Ein Praktizierender wird als Absolvent des Lehrerausbildungsprogramms betrachtet, wenn er
• den Unterricht zu allen zwölf Themen besucht hat;
• alle erforderlichen Passagen auswendig gelernt hat;
• alle Prüfungen der zwölf Themen bestanden und ein entsprechendes Zertifikat erhalten hat;
• die vorgeschriebenen Meditationsretreats absolviert hat.
15§7. Keines der Themen in den drei Studienprogrammen darf geändert werden.
16. Rituale und Retreats
16§1. Alle NKT-IKBU-Dharma-Zentren folgen der gleichen Tradition, was Rituale, Retreats, Pujas und das Gewähren und Empfangen von Ermächtigungen betrifft.
16§2. Damit der Dharma nicht für politische oder weltliche Zwecke missbraucht werden kann, darf kein NKT-IKBU-Dharma-Zentrum irgendeine Orakel-Tradition anerkennen und sich darauf verlassen, oder irgendeinem System der Wahrsagung folgen.
17. Gemeinnützigkeit der NKT-IKBU-Dharma-Zentren
17§1. So bald als praktisch möglich werden alle NKT-IKBU Dharma Zentren amtlich eingetragene gemeinnützige (bzw. nicht gewinnorientierte) Vereine, die der Allgemeinheit gehören und ihrem Wohl gewidmet sind. Bis sich eine Zweigstelle selbst als unabhängigen gemeinnützigen Verein eintragen kann, bleibt sie in rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein Teil ihres Mutterzentrums.
17§2. Der Gründer eines jeden NKT-IKBU-Dharma-Zentrums wird einfach nur stets als der ordnungsgemäß gewählte und zum Zeitpunkt der Zentrums-Gründung amtierende GSD der NKT-IKBU festgehalten und niemals als Einzelperson benannt werden.
17§3. Jedes einzelne NKT-IKBU-Dharma-Zentrum hält in seiner Satzung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes fest, dass der besondere Zweck, zu dem das Zentrum gegründet wird, die Förderung des buddhistischen Glaubens (hauptsächlich durch Tätigkeiten der Lehre, des Studiums, der Praxis und des Einhaltens moralischer Disziplin durch beständige Durchführung der drei Studienprogrammen der Neuen Kadampa-Tradition: dem Allgemeinen Programm, dem Grundlagenprogramm und dem Lehrerausbildungsprogramm unter der spirituellen Führung des ordentlich gewählten GSD der NKT-IKBU ist und zwar innerhalb der Tradition des Mahayana- Buddhismus von Atisha und Je Tsongkhapa, wie sie vom Begründer der NKT-IKBU, dem Ehrwürdigen Geshe Kelsang Gyatso, gelehrt wurde. Die Satzung eines NKT-IKBU-Zentrums muss zudem die oben unter Regelung 15 dargelegte Definition der drei Studienprogramme der NKT beinhalten.
17§4. Die Entscheidung, freiwillig ein NKT-IKBU-Dharma-Zentrum aufzulösen, kann nur durch mit schriftlicher Billigung des GSD, der mit Unterstützung des Ausbildungsrates handelt, durchgeführt werden.
17§5. Falls ein NKT-IKBU-Dharma-Zentrum aus irgendeinem Grund aufgelöst wird, werden, nachdem alle Schulden und Verbindlichkeiten des Zentrums beglichen wurden, die verbleibenden Mittel des Zentrums an eines oder mehrere Mitgliedszentren der NKT-IKBU im gleichen Land übergehen. Die Mitglieder des Zentrums wählen das empfangende Zentrum (die empfangenden Zentren) in Absprache mit dem GSD.
18. Mittel der NKT-IKBU-Dharma-Zentren
18§1. Da der Zweck der Eröffnung von NKT-IKBU-Dharma Zentren darin besteht, den Kadampa-Buddhismus der NKT zu verbreiten, dürfen alle Mittel und Gelder, die diesen Dharma-Zentren gehören, einzig für diesen Zweck verwendet werden. Die jährlichen Erlöse eines jeden örtlichen Zentrums des Kadampa-Buddhismus der NKT-IKBU werden zur Entwicklung des Zentrums, einschließlich der Verbesserung der Unterkünfte usw. weiter, genutzt und jeder verbleibende Gewinn wird als Spende auf das Konto des jeweiligen Landes für das Internationale Tempelprojekt der NKT-IKBU überwiesen.
18§2. Am Ende jedes Finanzjahres sendet jedes örtlichen Zentrum des Kadampa-Buddhismus der NKT-IKBU seinen Jahresabschlussbericht an seinen NSD, an den Sekretär und an den Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung.
18§3. GSD und DSD haben gemeinsam die Befugnis, den Missbrauch von Mitteln, die einem NKT-IKBU-Dharma-Zentrum gehören, zu verhindern.
18§4. Jährliche Erlöse, die KMCs, internationale Retreat-Zentren, Tharpa-Verlage und Hotels Kadampa in jedem Land weltweit machen, müssen auf ein Konto des Internationalen Tempelprojektes der NKT-IKBU gespendet werden.
18§5. Am Ende jedes Finanzjahrs senden der Verwaltungsdirektor jedes KMCs und jedes internationalen Retreat-Zentrums, der Finanzdirektor jedes Tharpa-Verlags und der Geschäftsführer jedes Hotels Kadampa einen detaillierten Abschlussbericht an den Sekretär, den Leiter der Tempel- und KMC-Entwicklung und den Schatzmeister.
18§6. Alle Gelder auf den NKT-IKBU-Internationalen-Tempelprojekt-Konten weltweit dürfen nur für das Internationale Tempelprojekt der NKT-IKBU verwendet werden; sie dürfen nicht von einzelnen Dharma-Zentren oder für andere Zwecke benutzt werden.
18§7. NKT-IKBU-Dharma-Zentren, Lehrer und Schüler dürfen nur auf Vorschlag oder mit Genehmigung des Ausbildungsrats in den NKT-IKBU-Dharma-Zentren Geld für die Entwicklung NKT-IKBU-fremder Organisationen oder Projekte oder für NKT-IKBU-fremde Privatpersonen sammeln.
18§8. Spirituelle Leiter und Zentrumslehrer der NKT dürfen den Namen, die Mittel und die Tätigkeiten eines NKT-IKBU-Dharma-Zentrums sowie die Position, die ihnen von der NKT-IKBU gegeben wurde, weder direkt noch indirekt für ihren eigenen ersönlichen, materiellen Vorteil nutzen.
19. Einhaltung des Internen Reglements
19§1. Die Einhaltung dieses Internen Reglements wird von allen Mitgliedern des Ausbildungsrates überwacht. Ihnen obliegt es auch, dem GSD und den Vertretern des Ausbildungsrates jegliche Verstöße gegen das Interne Reglement zu melden.
19§2. Damit die Einhaltung dieses Internen Reglements im Allgemeinen überwacht wird, halten der GSD, der DSD, der Sekretär und Stellvertretende Sekretär alle sechs Monate ein gesondertes Treffen ab.
19§3. Dieses Interne Reglement darf nicht geändert werden, es sei denn jedes einzelne Mitglied des gemeinnützigen Vereins möchte sie ändern und stimmt schriftlich, durch Unterschrift auf Papier bestätigt, zu.
© Neue Kadampa Tradition - International Kadampa Buddhist Union, 2001, 2003, 2005, 2007, 2008.